19/05/2020 | 07:05 CEST | Mitteilungen der Sonova Gruppe
Stäfa (Schweiz), 19. Mai 2020 – Sonova Holding AG, ein führender Anbieter von Hörlösungen, gibt heute bekannt, dass am 18. Mai 2020 ein Antrag von Cochlear Ltd. (Cochlear) an das Berufungsgericht in den USA (Court of Appeals for the Federal Circuit) abgewiesen wurde. Darin hatte Cochlear die Überprüfung des früheren Urteils des Berufungsgerichts in der Patentverletzungsklage der Alfred E. Mann Foundation for Scientific Research (AMF) und Advanced Bionics LLC (AB) durch das Gericht in voller Besetzung („en banc review“) beantragt. Damit bestätigte das Gericht das frühere Urteil, dass Cochlear vorsätzlich zwei Patente verletzt hat, und bestätigte den zugesprochenen Schadenersatz in Höhe von USD 268 Mio zuzüglich Zinsen. Als Mitklägerin hat AB Anspruch auf einen Anteil am zugesprochenen Schadenersatz, nach Abzug bestimmter Kosten für das Verfahren. Sonova erwartet aus dem Urteil einen einmaligen Ertrag von ca. CHF 100-120 Mio. im Geschäftsjahr 2020/21. Ein Urteil des Bezirksgerichts (District Court) bezüglich des Antrags seitens AMF und AB über vorprozessuale Zinsen steht noch aus.
Die Klage betrifft zwei Patente von AMF im Zusammenhang mit Technologie für Cochlea-Implantate und wurde von der AMF bereits 2007 eingereicht. AB lizenzierte die beiden Patente exklusiv von der AMF und wurde aus diesem Grund zu einem späteren Zeitpunkt als notwendige Partei hinzugezogen. Die fraglichen Patente sind inzwischen abgelaufen.
– Ende