08/03/2022 | 17:50 CET | Mitteilungen der Sonova Gruppe
Stäfa (Schweiz), 8. März 2022 – Sonova Holding AG, ein führender Anbieter von Hörlösungen, teilt mit, dass das Landgericht Mannheim in erster Instanz in einer Patentverletzungsklage der MED-EL Elektromedizinische Geräte GmbH (Med-El) gegen seine deutsche Tochtergesellschaft Advanced Bionics GmbH und die Schweizer Tochtergesellschaft Advanced Bionics AG (AB) entschieden hat. Das Urteil des Gerichts enthält eine Verpflichtung zur Unterlassung, die, wenn von Med-El durchgesetzt, den Verkauf des HiRes Ultra 3D Cochlea-Implantats in und aus Deutschland unterbinden würde. AB erachtet die Klage als unbegründet und hat daher gegen das Urteil Berufung eingelegt. Der Ausblick von Sonova für das Geschäftsjahr 2021/22 ist vom Urteil nicht betroffen.
AB wird ihr bestehendes Implantat HiRes Ultra, ebenfalls kompatibel mit Kernspinntomographien bis zu einer Feldstärke von 1,5T, sowie das entsprechende Zubehör weiterhin in Deutschland anbieten. Falls die Verpflichtung zur Unterlassung von Med-El durchgesetzt wird, erwartet Sonova einen negativen Einfluss auf den jährlichen Umsatz in Euro im mittleren bis hohen einstelligen Millionenbereich.
Nach sorgfältiger Prüfung kommt AB zum Schluss, dass das von Med-El geltend gemachte Patent nicht verletzt und/oder nicht rechtsbeständig ist. Obwohl das endgültige Ergebnis des Patentstreits noch aussteht, ist AB weiterhin davon überzeugt, dass die Klage unbegründet ist und verteidigt entschieden ihre Position und ihr geistiges Eigentum vor Gericht. AB ist in keiner Weise mit dem Urteil einverstanden und hat dagegen Berufung eingelegt. In diesem Zusammenhang wird AB beim Berufungsgericht beantragen, die Vollstreckung aus dem Urteil einstweilen einzustellen.
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